Honorar
Gestalttherapie als humanistisches Verfahren der Psychotherapie ist international anerkannt, gehört in Deutschland aber nicht zu den Regelleistungen der Krankenkassen.
Die Kosten für eine gestalttherapeutische Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz) tragen Sie selbst oder Ihre private Kranken- oder Zusatzversicherung übernimmt (anteilig) die Kosten.
Honorar
Sozialtarif: In besonderen Umständen (wie geringem Einkommen) biete ich Therapie und Beratung zu einem Sozialtarif an. Bitte fragen Sie mich nach Details.
Sollten Sie privat versichert sein oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, ist es unter Umständen möglich, dass Sie eine anteilige Erstattung bekommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach dieser Möglichkeit.
Sowohl Lebensberatung als auch Paarberatung sind grundsätzlich keine Krankenkassenleistungen und können deshalb nur privat abgerechnet werden. Diese Kosten richten sich daher an Selbstzahler*innen und sind bei der Inanspruchnahme therapeutischer Beratung im Anschluß an die Sitzung zu begleichen.
Sie können einen Termin bis zu 24 Stunden vorher ohne Probleme absagen. Eine Sitzung, die Sie kurzfristiger absagen oder nicht wahrnehmen, ist für mich nicht mehr neu zu belegen. Ich bitte Sie
daher um Verständnis, dass ich Ihnen bei einer zu späten Absage oder bei Nichterscheinen die volle Gebühr berechne.
Heilkundliche Handlungen sind gemäß §4, Nr.14 USTG umsatzsteuerbefreit.